LEISTNER ANWALTSKANZLEI

Deutschsprachiger Anwalt in Pretoria, Südafrika


Das südafrikanische Recht

Ein schriftlich festgelegtes Recht gibt es in Südafrika erst seit 1652, als die Niederländische Ostindische Kompanie am Kap der Guten Hoffnung Fuss fasste. Die Rechtsprechung der dort lebenden Nomaden beruhte ausschließlich auf mündlicher Überlieferung. Mit der Kompanie kam das Römische Recht, wie es damals in Holland galt, nach Afrika. Obwohl das Land 1806 unter britische Herrschaft kam, wurde das Römisch-Holländische Recht beibehalten und ist noch heute das in Südafrika geltende Recht. Das englische Recht übte jedoch starken Einfluss aus, besonders auf Prozessrecht und Beweisrecht. Bis 1948, als die Nationale Partei die Macht übernahm, spielte der englische Einfluss eine erhebliche Rolle in der südafrikanischen Rechtspflege; sogar Berufungen in letzter Instanz nach London waren möglich.

Im Gegensatz zu den meisten europäischen Rechtssystemen, ist das südafrikanische Recht in großen Teilen nicht kodifiziert. Anders als etwa in Deutschland mit seinem Bürgerlichen Gesetzbuch, beruht die Rechtsprechung also nicht auf schriftlich festgehaltenen Gesetzen. Die anzuwendenden Rechtsgrundsätze werden zum Teil aus den Schriften antiker römischer Juristen und alter holländischer Rechtsgelehrter bezogen. So ist es zum Beispiel nicht ungewöhnlich, dass sich ein Richter bei seiner Urteilsverkündung auf Gaius, Ulpianus (antikes Rom) oder Voet (Holland) bezieht. Obgleich dieses System nicht unbedingt zur Rechtssicherheit beiträgt, ist jedoch zu bedenken, dass gegen die Urteile südafrikanischer Gerichte fast durchweg Berufung an ein jeweils höheres Gericht möglich ist; und wenn das oberste Berufungsgericht (Appellate Division of the High Court) oder das Verfassungsgericht (Constitutional Court) einen Fall entschieden hat, ist dadurch gültiges Recht geschaffen; und nur jeweils eins dieser beiden Gerichte kann die Rechtslage wieder ändern, wenn es entscheidet, vorher falsch geurteilt zu haben.

Die Magistrate’s Courts (Amtsgerichte) sind die unteren Gerichte. Kleinere Straffälle und zivilrechtliche Fälle werden vor dem Magistrate’s Court gehört. Die Magistrate’s Courts sind unterteilt in die Regional Courts und die District Courts.

Vor dem Regional Court sind in erster Linie Strafgerichte. Neuerdings werden von ihnen aber auch Scheidungsfälle, also auch zivilrechtliche Fälle angehört. Ein Regional Court kann teilweise sogar lebenslange Haftstrafen verhängen. Darüber hinaus können Geldstrafen bis maximal R 300 000 verhängt werden.

District Courts hören weniger schwerwiegende Fälle an. Vor dem District Court kann höchstens eine Haftstrafe von drei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu R 100 000 verhängt werden. Das District Court verhandelt auch zivilrechtliche Fälle bis zu einem Streitwert von R 100 000.

Das High Court (Hohes Gericht, in etwa Landgericht) ist einerseits ein Gericht zweiter Instanz für Berufungen gegen Urteile des Magistrate’s Courts. Andererseits ist es die 1. Instanz für sehr schwere Delikte und für zivilrechtliche Fälle mit hohem Streitwert (über R 100 000).


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