LEISTNER ANWALTSKANZLEI

Deutschsprachiger Anwalt in Pretoria, Südafrika


Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit


Seit dem Ende der Apartheid sind in Südafrika etwa 6 Mio. Menschen eingewandert, obwohl Südafrika nicht zu den Top 10 der bevorzugten Einwanderungsländer zählt. Die meisten Zuwanderer stammen dabei selbst aus afrikanischen Ländern. Die Gesamteinwohnerzahl liegt mittlerweile bei 57 Mio., wovon 7,8% bzw. 4,5 Mio. Weiße sind. Dennoch veranlasst die Ungewissheit über den weiteren Weg Südafrikas aufgrund immer wiederkehrender politisch und wirtschaftlich unruhiger Zeiten, viele Südafrikaner dazu das Land zu verlassen oder zumindest ihre Staatsangehörigkeit neu feststellen oder überprüfen zu lassen.

In Südafrika leben ca. 100 000 Deutsche und ein beachtlicher Teil der Bevölkerung hat deutsche Wurzeln. Wie viele Deutschstämmige aber tatsächlich in Südafrika leben, lässt sich nicht mit aller Genauigkeit sagen, da nicht alle Deutschstämmigen auch einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis besitzen. Viele Deutsche sind Nachkommen von früheren Einwanderern, viele haben nur ein Elternteil deutscher Herkunft und manchmal liegt die deutsche Abstammung Generationen zurück.

Um einen rechtsverbindlichen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis zu erhalten, muss in all diesen Fällen ein Antrag auf Staatsangehörigkeitsfeststellung gestellt werden. Dieser ermöglicht es auch für eine längere Zeit oder dauerhaft nach Deutschland umzusiedeln oder in einem andern zur EU gehörenden Staat einzuwandern, als auch in Deutschland oder einem anderen zur EU gehörenden Staat zu arbeiten. Hingegen können die ansonsten geltenden Einreisebestimmungen unter dem Schengener Abkommen eine Reise nach Europa zu einem nervenaufreibenden Hindernislauf machen.

Ein deutscher Staatsangehörigkeitsausweis wird ausgestellt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt wurde und nicht wieder verloren gegangen ist. Der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ist mitunter sehr aufwendig und wird von den deutschen Behörden streng kontrolliert, wobei hierfür das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (zuletzt geändert durch Art. 3 Erstes Gesetz zur Änderung des BundesmeldeG und weiterer Vorschriften vom 11.10.2016) maßgeblich ist. Danach kann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, Legitimation, Adoption, Einbürgerung oder Erklärung erworben werden. Ob die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde ist aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen nicht leicht zu bestimmen, da dies nicht nur vom Geburtsjahr abhängig ist, sondern auch der Familienstand der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt Einfluss darauf nimmt.

Dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit müssen daher neben den eigenen Dokumenten  -  wie Geburts-  und Heiratsurkunden sowie Ausweispapieren  -  auch Unterlagen von den Eltern beigefügt werden, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung, Legitimation oder Adoption von deutschen Eltern (bzw. einem Elternteil) erlangt wurde. Die Unterlagen müssen dabei bis zu dem Vorfahren vorgelegt werden, der einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis besitzt oder besaß, nachweislich Deutscher geworden ist (z.B. durch Einbürgerung) oder seit mindestens 1914 oder zuletzt als Deutscher behandelt worden ist. Der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kann daher mitunter weit zurückreichende Unterlagen erfordern. Diese Unterlagen müssen sämtlich im Original, bzw. in amtlich oder notariell beglaubigter Kopie vorgelegt und zumeist bei den entsprechenden Behörden und Ämtern gegen eine Gebühr angefordert werden. Auch für das Feststellungsverfahren selbst wird eine Gebühr erhoben.


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