Einwanderungsrecht
Besuche in Südafrika sowie Einwanderungen werden durch das Immigration Act von 2002 geregelt.
Dieses Gesetz wird oft kritisiert, weil sich die Einreisebedingungen so rasant ändern, dass die administrative Handhabung oftmals selbst hochqualifizierten und dringend benötigten Fachkräften die denkbar größte Mühe mit der Bearbeitung einer Arbeits- oder sonstigen Aufenthaltsgenehmigung bereitet. Für ausländische Investitionen ist das wenig ermutigend.
Letztmals vollzog sich eine Änderung der Bestimmungen mit Wirkung zum Mai 2014, die die Einreise noch schwerer - und die Durchsetzung einer konsequenten und durchsichtigen Rechtslage schier unmöglich machen.
Südafrikas Innenministerium wird vielfach als das korrupteste aller staatlichen Ministerien betrachtet. Da überdies ein Gutteil der Beamten nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut ist, kommt es leicht zu willkürlich und oftmals völlig falschen Entscheidungen. Obwohl offiziell erklärt wird, Anträge würden binnen dreißig Tagen nach Einreichung entschieden, ist es keineswegs ungewöhnlich, wenn eine Entscheidung bis zu sechs Monaten auf sich warten lässt.
Gerade deshalb sind gute Beziehungen zu den zuständigen Beamten und Erfahrungswerte mit den südafrikanischen Umständen und Arbeitsweisen bei behördlichen Angelegenheiten meist unumgänglich und von deutscher Seite - wenn überhaupt - nur mit erheblichen und mühsamen Zeit- und Kostenaufwand zu bewältigen. Denn auch wenn durch die neue Regelungen ab 2014 dem Einreisenden etliche zusätzliche Nachweise aufgebürgt werden, kann man durch entsprechende Hilfe und Beratung von den südafrikanischen unorganisierten Gegebenheiten profitieren und manchmal geforderte Voraussetzungen umgehen.
Eine nicht rechtzeitige oder unvollständige Beantragung soll nach den letzten Bestimmungen als endgültig unzulässig behandelt werden, so dass eine erneute Beantragung oder das Nachreichen von Unterlagen nicht mehr möglich sein soll. Überschreitet man sein zulässiges Visum, wird man sofort als unerwünschte Person vermerkt und erhält bei Ausreise ein Einreiseverbot von bis zu 5 Jahren.
Hier eine kleine Übersicht der verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen:
1. Touristenvisum
Am unkompliziertesten ist das 90-tägige Touristenvisum. Dieses enthält man problemlos bei der Einreise. Unter bestimmten Umständen kann dieses Visum auch verlängert werden um maximal weitere 90 Tage, wobei jedoch wesentlich höhere Anforderungen gestellt werden.
2. Befristete Aufenthaltsgenehmigungen
Relatives Visa / Spousal /Life Partner Visa: Antragsteller, die genetisch verwandt sind, in einer Lebenspartnerschaft oder Ehe mit einem südafrikanischen Bürger oder einem Ausländer mit unbeschränkten Aufenthaltserlaubnis sind, sind berechtigt dieses Visum zu beantragen. Dieses Visum beinhaltet jedoch keine Arbeitserlaubnis und setzt voraus, dass der Lebenspartner den Antragsteller finanziell unterhalten kann.
Work Permit: Eine Arbeitserlaubnis erlaubt dem Antragsteller für eine bestimmtes südafrikanisches Unternehmen zu arbeiten und beinhaltet keine generelle Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Zeit. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass der Arbeitgeber keinen geeigneten Südafrikaner für diesen Job gefunden und eine Empfehlung des Arbeitsministeriums hat. Hinzu kommen etliche Unterlagen, wie z.B. Bankauskünfte, ärztliche Bescheinigungen, etc. , die vorgelegt werden müssen.
Critical Skill Permit: Während Arbeitnehmern mit besonderen Qualifikationen und Fähigkeiten bis 2014 noch relativ unbürokratisch ein Visum erteilt wurde (Quota Workpermit oder Exceptional Skills), benötigt man nun einen Nachweis über eine spezifische Qualifikation einer Branche, für die in Südafrika eine hohe Nachfrage besteht. Eine Liste der benötigten Fähigkeiten und Ausbildungen wurde zuletzt 2014 veröffentlicht.
Inter Company Transfer Permit:
Diese Genehmigung gilt für Personen, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber nach Südafrika geschickt werden und ihr Gehalt weiterhin im Ausland beziehen. Südafrikanische Arbeitsplätze gelten als unbeeinträchtigt durch dergleichen Bewerber, sodass die bürokratischen Hindernisse relativ leicht zu überwinden sind. Allerdings besteht keine Möglichkeit diese maximal vier Jahre gültige Genehmigung zu verlängern.
Business Permit:
Wer ein Unternehmen gründen oder in einem bestehenden Unternehmen investieren will, kann einen Antrag unter dieser Kategorie stellen. Laut heutigen Bestimmungen, muss der Antragsteller eine geplante Investition von derzeit mindestens fünf Millionen Rand nachweisen, es sei denn, das Handelsministerium unterstützt seinen Antrag, welches meist erfolgt, wenn er mindestens 60% seiner Arbeitsplätze an Südafrikaner vergibt.
Retirement Permit:
Kann der Antragsteller vorweisen, dass er entweder monatlich R 37.000 aus Rente, Zusatzrente oder Einnahmen aus Immobilien erhält, oder dass er genügend Kapital besitzt, woraus sich ein nachweisliches Minimumeinkommen von R 37 000 im Monat ergibt, besteht die Möglichkeit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung.
Weitere Formen der kurzzeitigen Aufenthaltsgenehmigung gelten für Studienzwecke, besondere medizinische Tätigkeiten sowie für Diplomaten; ferner gelten Sonderbestimmungen für die Zusammenführung von Familien.
3. Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen:
Grundsätzlich kann jeder, der mindestens seit 5 Jahren rechtmäßig in Südafrika lebt, einen Antrag auf diese Genehmigung stellen und damit unter Umständen die südafrikanische Staatsbürgerschaft erlangen. Diese Frist kann im Fall von Ehepartnern auf 2 Jahre verkürzt werden. Die Umstände einer möglichen Verkürzung stehen jedoch im Ermessen der Behörde und werden je nach Einzelfall entschieden.
Besondere Änderungen galten ab Juni 2015 für die Einreise mit Minderjährigen. Diese benötigten neben dem gültigen Reisepass ihre ins Englische übersetzte oder internationale Geburts- oder Abstammungsurkunde. Reiste der Minderjährige nur mit einem Elternteil, wurde zudem die Zustimmung des anderen Elternteils verlangt. So wurde oftmals die Einreise von Minderjährigen ohne entsprechende Unterlagen untersagt.
Ende 2018 wurden dann diese Bestimmungen wieder abgeschafft, es wird aber immer noch empfohlen die angefragten Dokumente bei sich zu haben, für den Fall, dass ein Grenzbeamter darauf bestehen sollte.